Ablauf & Kosten

Wie eine Zusammenarbeit beginnt

Vom ersten Gespräch bis zu den Rahmenbedingungen – hier finden Sie alles Wesentliche auf einen Blick.

Das Erstgespräch

  1. Das Erstgespräch bietet die Möglichkeit zum gegenseitigen Kennenlernen
  2. Ihr Anliegen für die Therapie wird besprochen
  3. Fragen und Wünsche können besprochen und geklärt werden.
  4. Klärung der Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit, wie mögliche Dauer, Häufigkeit und Art der Sitzungen.
  5. Festlegen möglicher Therapieziele
Fußspuren im Sand am Meer

Dauer und Häufigkeit

Dauer einer Sitzung
50 oder 100 Minuten
Abstand der Termine
nach Vereinbarung, in der Regel wöchentlich oder 14-tägig
Absage
kostenfrei bis 24 Stunden vor dem Termin
Zahlung
Barzahlung oder Überweisung

Verschwiegenheit

Was Sie mir erzählen, bleibt hier

Als Psychotherapeut unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Diese ist im § 45 des Psychotherapiegesetzes 2024 geregelt.

Honorar

Kosten einer Sitzung

Einheit zu 50 Minuten – Einzelsetting
€ 120,—
Einheit zu 50 Minuten – Paar- oder Familiensetting
€ 170,—
Doppeleinheit zu 100 Minuten – Einzelsetting
€ 200,—
Doppeleinheit zu 100 Minuten – Paar- oder Familiensetting
€ 300,—

Kostenübernahme

Kassenplätze und Kostenzuschuss

In Österreich gibt es zwei Wege, wie Psychotherapie mitfinanziert wird: vollfinanzierte Kassenplätze für Kinder und Jugendliche sowie einen Kostenzuschuss der Krankenkassen für Erwachsene. Welcher Weg für Sie infrage kommt, klären wir gemeinsam im Erstgespräch.

Kinder und Jugendliche

Vollfinanzierte Kassenplätze

Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr stehen vollfinanzierte Kassenplätze zur Verfügung. Die psychotherapeutische Behandlung ist damit für die Familie kostenfrei.

Für die volle Kostenübernahme sind drei Dinge nötig:

  • eine ärztliche Bestätigung mit der Freigabe beziehungsweise Empfehlung einer Psychotherapie
  • eine aktuelle psychologische Diagnostik mit einer behandlungswertigen ICD-10-Diagnose
  • die Genehmigung der Stunden durch die jeweilige Krankenkasse

Ohne Diagnose wird kein Kassenplatz bewilligt. Da die Plätze begrenzt sind, lohnt sich eine frühzeitige Anfrage – im Erstgespräch bespreche ich mit Ihnen die nächsten Schritte und die aktuelle Verfügbarkeit.

Erwachsene

Kostenzuschuss der Krankenkassen

Bei Erwachsenen ist ein Kostenzuschuss der jeweiligen Krankenkasse möglich. Sie bezahlen das Honorar und reichen anschließend die Honorarnote bei Ihrer Kasse ein, die einen Teil der Kosten rückerstattet.

So läuft es ab:

Wenn Sie einen Kostenzuschuss bei Ihrer Krankenkasse einreichen möchten, brauchen Sie vor Beginn der Psychotherapie eine ärztliche Untersuchung und Bestätigung für die Freigabe zur psychotherapeutischen Behandlung.

  • vor Beginn eine ärztliche Untersuchung und Bestätigung zur Freigabe der Psychotherapie
  • Teilnahme an den Sitzungen und Bezahlung des Honorars
  • Honorarnote gemeinsam mit der ärztlichen Bestätigung bei Ihrer Krankenkasse einreichen
  • die Kasse überweist Ihnen den Kostenzuschuss

Kostenzuschuss pro Sitzung (Stand 2026)

ÖGK (ehemals GKK)
ca. 33,70 € (Einzeltherapie 50 Min)
SVS (Selbständige)
ca. 46,60 €
BVAEB (Beamte, Eisenbahner)
ca. 46,60 €
KFA (Wiener Gemeindebedienstete)
bis zu 80 % der Kosten

Die genannten Beträge sind Richtwerte und können sich ändern. Den aktuell gültigen Zuschuss erfahren Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse.

Offene Fragen zu den Kosten?

Sprechen Sie mich an – wir klären das unkompliziert im Vorfeld.