Ablauf & Kosten
Wie eine Zusammenarbeit beginnt
Vom ersten Gespräch bis zu den Rahmenbedingungen – hier finden Sie alles Wesentliche auf einen Blick.
Das Erstgespräch
- Das Erstgespräch bietet die Möglichkeit zum gegenseitigen Kennenlernen
- Ihr Anliegen für die Therapie wird besprochen
- Fragen und Wünsche können besprochen und geklärt werden.
- Klärung der Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit, wie mögliche Dauer, Häufigkeit und Art der Sitzungen.
- Festlegen möglicher Therapieziele
Dauer und Häufigkeit
- Dauer einer Sitzung
- 50 oder 100 Minuten
- Abstand der Termine
- nach Vereinbarung, in der Regel wöchentlich oder 14-tägig
- Absage
- kostenfrei bis 24 Stunden vor dem Termin
- Zahlung
- Barzahlung oder Überweisung
Verschwiegenheit
Was Sie mir erzählen, bleibt hier
Als Psychotherapeut unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Diese ist im § 45 des Psychotherapiegesetzes 2024 geregelt.
Honorar
Kosten einer Sitzung
- Einheit zu 50 Minuten – Einzelsetting
- € 120,—
- Einheit zu 50 Minuten – Paar- oder Familiensetting
- € 170,—
- Doppeleinheit zu 100 Minuten – Einzelsetting
- € 200,—
- Doppeleinheit zu 100 Minuten – Paar- oder Familiensetting
- € 300,—
Kostenübernahme
Kassenplätze und Kostenzuschuss
In Österreich gibt es zwei Wege, wie Psychotherapie mitfinanziert wird: vollfinanzierte Kassenplätze für Kinder und Jugendliche sowie einen Kostenzuschuss der Krankenkassen für Erwachsene. Welcher Weg für Sie infrage kommt, klären wir gemeinsam im Erstgespräch.
Kinder und Jugendliche
Vollfinanzierte Kassenplätze
Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr stehen vollfinanzierte Kassenplätze zur Verfügung. Die psychotherapeutische Behandlung ist damit für die Familie kostenfrei.
Für die volle Kostenübernahme sind drei Dinge nötig:
- eine ärztliche Bestätigung mit der Freigabe beziehungsweise Empfehlung einer Psychotherapie
- eine aktuelle psychologische Diagnostik mit einer behandlungswertigen ICD-10-Diagnose
- die Genehmigung der Stunden durch die jeweilige Krankenkasse
Ohne Diagnose wird kein Kassenplatz bewilligt. Da die Plätze begrenzt sind, lohnt sich eine frühzeitige Anfrage – im Erstgespräch bespreche ich mit Ihnen die nächsten Schritte und die aktuelle Verfügbarkeit.
Erwachsene
Kostenzuschuss der Krankenkassen
Bei Erwachsenen ist ein Kostenzuschuss der jeweiligen Krankenkasse möglich. Sie bezahlen das Honorar und reichen anschließend die Honorarnote bei Ihrer Kasse ein, die einen Teil der Kosten rückerstattet.
So läuft es ab:
Wenn Sie einen Kostenzuschuss bei Ihrer Krankenkasse einreichen möchten, brauchen Sie vor Beginn der Psychotherapie eine ärztliche Untersuchung und Bestätigung für die Freigabe zur psychotherapeutischen Behandlung.
- vor Beginn eine ärztliche Untersuchung und Bestätigung zur Freigabe der Psychotherapie
- Teilnahme an den Sitzungen und Bezahlung des Honorars
- Honorarnote gemeinsam mit der ärztlichen Bestätigung bei Ihrer Krankenkasse einreichen
- die Kasse überweist Ihnen den Kostenzuschuss
Kostenzuschuss pro Sitzung (Stand 2026)
- ÖGK (ehemals GKK)
- ca. 33,70 € (Einzeltherapie 50 Min)
- SVS (Selbständige)
- ca. 46,60 €
- BVAEB (Beamte, Eisenbahner)
- ca. 46,60 €
- KFA (Wiener Gemeindebedienstete)
- bis zu 80 % der Kosten
Die genannten Beträge sind Richtwerte und können sich ändern. Den aktuell gültigen Zuschuss erfahren Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse.
Offene Fragen zu den Kosten?
Sprechen Sie mich an – wir klären das unkompliziert im Vorfeld.